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Monnerech

Verbannung von Einweg­verpackungen und -utensilien

Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 22. Oktober 2021 die Verwaltungsvorschrift AVV Klima (*) veröffentlicht, die als Ziel hat eine klimafreundliche Beschaffung durch Dienstellen des Bundes in unmittelbarer Bundesverwaltung sicher zu stellen, indem sie Umweltkriterien in ihre öffentlichen Beschaffungsverfahren einführen (mit einigen Ausnahmen). Diese gilt für Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen (auf Bauleistungen kommen wir in einem anderen Blog zurück). Diese Verwaltungsvorschrift trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Bemerkenswert in dieser neuen Verwaltungsvorschrift ist die Liste der Produkte, die nicht mehr beschafft werden können. Beispielsweise sind Einwegbehälter (außer Verpackungen aus recyceltem Karton,…) wie z.B. Plastikflaschen, sogar Pfandflaschen, verboten. Dasselbe gilt für Einweggeschirr und -besteck in Kantinen sowie bei Großveranstaltungen.
Dies ist eine der Maßnahmen, von denen wir uns wünschen, dass die Gemeindeverwaltung sie umsetzen würde. Sie hat bereits einige Anstrengungen unternommen, indem sie bei den von ihr organisierten Veranstaltungen alle (Einweg-)Gläser und Besteck aus Plastik durch Karton ersetzt hat, aber es könnte noch mehr getan werden.
Dasselbe gilt für die Schule, die Maison Relais und die Kindertagesstätte, wo die Plastikwasserflaschen, die die Kinder auf Ausflüge mitnehmen, leicht durch wiederverwendbare Aluminium- oder Stahlflaschen ersetzt werden könnten. Obwohl das nur kleine Gesten sind, sollte man mit gutem Beispiel vorangehen.

* "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)". Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 19/10/2021. (https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1)

Stop aux couverts à usage unique - déi gréng Mondercange